Wenn Sie für eine lange Zeit in Spanien aufhalten wollen oder Geschäfte machen dann möchten Sie wahrscheinlich eine Bankkonto eröffnen.
Für internationale Kunden, gibt es zwei Arten:
Bankkontos
- Para residentes: Einwohner von Spanien und Einwohner der EU mit spanische Residentz (für EU-Bürger bedeutet dies, dass man eine Aufenthaltsgenehmigung haben müssen);
- Cuenta para no residentes: für Nicht-Residenten in Spanien mit Geschäftsinteressen, wie zum Beispiel ein zweites Zuhause.
Für die Einwohner bestehen andere Steuerverpflichtungen als Nichtansässige. Die spanischen Steuerbehörden werden die folgenden Personen als Einwohner betrachten sogar diejenigen die nicht im Gemeinde eingetragen sind.
- Personen, die in Spanien mehr als 183 Tage verbringen;
- Personen, die in Spanien arbeiten oder ein Unternehmen führen;
- Personen mit einem Ehegatten oder minderjährige Kinder mit Wohnsitz in Spanien.
Zum Öffnen eines privates Bankkonto in Spanien, fragen die meisten Banken in jedem Fall die folgenden Dokumente:
- Kopie Pass;
- NIE / Residenz) Steuernummer;
- Certificado de no residencia, (nicht-Residenten).
Letzteres ist ein Zertifikat, das zeigt, dass Sie nicht in Spanien leben. Die Regierung verlangt die Bank jede zwei Jahre ein neues Zertifikat zu beantragen.
Viele Banken arrangieren das automatisch für Sie aber Sie zahlen indirekt dafür bei Ihr Bankkonto. Wollen Sie diese Kosten sparen, dann können Sie es auch selbst beantragen an der Policia National.
Je nach die Bank und die Art der Einrichtung, die Sie wollen (Kredit) werden auch die folgenden Dokumenten gefragt:
- Arbeitsvertrag;
- Eintragung Gemeinde;
- Mietvertrag.
Bitte kontaktieren Sie uns für eine Verabredung und rufen Sie bitte 00 34 637 463 005 an oder schreiben Sie an: contact@tulipanrelocations.com