Die Schritte zur Gründung einer Stiftung ähneln denen von Sociedad Limitada (B.V.).
Sie müssen diese in der folgenden Reihenfolge folgen:
- Anfordern des Namens des Registers, Registro de Fundaciones ‚;
- Eröffnung eines Bankkontos;
- Die Hinterlegung des Startkapitals (30.000 €);
- Gründungsurkunde mit dem Notar;
- Anmeldung bei der Junta de Andalucia;
- Anmeldung beim Finanzamt (Hacienda);
- Melden Sie sich bei der Registrierung an;
- Fordern Sie eine Eröffnungserlaubnis bei der Gemeinde an;
- Je nach Standort und ggf. wird auch das Freiwilligenregister Censo de Organizaciones de Voluntariado und andere relevante Register eingetragen;
- Darüber hinaus müssen Sie der Gründer (s) einer NIE (Steuernummer) und ein Bürofläche sein.
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