Ein Privatgesellschaft Gründen in Spanien

zaken doen

Ein privates Unternehmen wird in Spanisch Sociedad Limitada (SL) genannt und hat mindestens einen Partner. Das Anfangskapital von € 3000 ist viel niedriger als in Deutschland. Für die Einrichtung eines S.L. benötigen Sie einen Notar die die Gründungsakte aufstellt.

Die Haftung ist ebenso wie in Deutschland beschränkt nach dem Anfangskapital, außer von Nichterfüllung eine Leistung. Dann gibt es wie in Deutschlland gesamtschuldnerischen Haftung. Mit einem Umsatz von weniger als € 4.765 Mio. braucht Sie keine Prüfung und uneingeschränkten Bestätigung durch eine private Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Beachten Sie, dass, wenn das Gesellschaftskapital auf weniger als die Hälfte des Wertes gesunken ist, das Ihnen eine Haftung für die Verpflichtungen des Unternehmens auferlegt werden könnte, wenn Sie mit den Activitäte Ihrem Unternehmen weiter gehen.

 

Erforderliche Dokumente für die Gründungsakte


  • Eine Kopie Ihres Reisepasses;
  • Eine Kopie Ihrer NIE, die persönlichen Steuernummer in Spanien;
  • Erklärung der Bank, dass das erforderliche Kapital überweisen ist;
  • Nachweis der Registro Mercantil, dass der künftige Name des S. L. eingetragen wurde.

 

Weitere Schritte


  • Beantragen einer MwSt. Nummer (Numero de Identificación Fiscal, NIF) im Landratsamt des spanischen Finanzamt (Delegación de Hacienda de Agencia Tributaria);
  • Nachdem die Gründungsurkunde (Escritura die Constitución) und Statuten unterzeichnet sind sollen sie eingeschrieben werden im Handelregister (Registro Mercantil). Hiervor benötigen Sie ein Zertifikat von der Junta de Andalucia.
  • Die Legalisierung der Handelsbücher (Legalización de los Libros de Comercio) im Handelregister (Registro Mercantil).
  • Beantragen die Aufnahme in das Register der gemeinschaftlichen Marktteilnehmer (Registro de Operadores Intracomunitarios / ROI), wenn Sie Rechnungen aus europäisch ländern ohne Merhwetsteuer zahlen wohlen, oder Ihre Kunden im Ausland Rechnungen ohne Mehrwertsteuer an Inhen zahlen wohlen.

 

Betriebsgenehmigungen


Nachdem das Erstellungsprozess beendet ist, müssen Sie eine Betriebsgenehmigung (Licencia de Actividades e instalaciones) beantragen bei der Gemeinde (Ayuntamiento).

Nach der Erteilung der Betriebsgenehmigung folgt in vielen Fällen eine Inspektion durch die Gemeinde, in dem entschieden wird, ob die beweglichen Sachen wie Maschinen und dergleichen übereinstimmen mit die Angaben für die Anwendung der Betriebsgenehmigung.

Wenn diese Prüfung erfolgreich ist, bekommen Sie ein Zulassungsdokument (Acta de Ocupacion y Funcionamiento). Dieser Prozess kann drei Monate dauern.

 

Unterstützung bei der Gründung eines S.L.


Tulipán Relocations kann Ihnen helfen bei die Gründung von eine Sociedad Limitada.

Bitte kontaktieren Sie uns für eine Verabredung und rufen Sie bitte 00 34 637 463 005 an oder schreiben Sie an: contact@tulipanrelocations.com

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