Gründung einer Stiftung (fundación) in Spanien

Die Schritte zur Gründung einer Stiftung ähneln denen von Sociedad Limitada (B.V.).

Sie müssen diese in der folgenden Reihenfolge folgen:

  • Anfordern des Namens des Registers, Registro de Fundaciones ‚;
  • Eröffnung eines Bankkontos;
  • Die Hinterlegung des Startkapitals (30.000 €);
  • Gründungsurkunde mit dem Notar;
  • Anmeldung bei der Junta de Andalucia;
  • Anmeldung beim Finanzamt (Hacienda);
  • Melden Sie sich bei der Registrierung an;
  • Fordern Sie eine Eröffnungserlaubnis bei der Gemeinde an;
  • Je nach Standort und ggf. wird auch das Freiwilligenregister Censo de Organizaciones de Voluntariado und andere relevante Register eingetragen;
  • Darüber hinaus müssen Sie der Gründer (s) einer NIE (Steuernummer) und ein Bürofläche sein.

Kontakt

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